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Drei Fälle von Terror und Hetze des NS ab 1933 in Brakel

Im Buch Engemann/Ernst (1938) sind im Kapitel „Verfolgung“ drei Fälle dargestellt, die exemplarisch deutlich machen, welches gnadenlose Spiel ab 1933 gespielt wurde. Diese Fälle geben Einblick in die Einschüchterung (Terror)  und die Brutalität des Regimes von Anfang an.          

Fall 1, Boykott jüdischer Geschäfte 1933 (S. 104)

Aufgrund von Gräuel- und Hetzpropaganda im Ausland über den Umgang mit Juden in Deutschland werden Boykott-Aufrufe und Maßnahmen gegen diese durchgeführt. Die SA und SS stehen vor den Geschäften am 1. April 1933 (und Folgeterminen). Von Unbekannten wurden Schaufensterscheiben eingeworfen, jüdische Geschäfte mit Farbe beschmiert und Kunden beim Betreten gehindert.

Fall 2, Richard Flechtheim 1936: drei Jahren Zuchthaus für Rassenschande (S. 105)

Der Name Richard Flechtheim (Am Thy 2, Mitinhaber Kornhaus WHF) findet sich 1936 in einer Liste der wegen Rassenschande Verurteilten. Er wurde 1936 angeklagt (wegen Homosexualität), das Strafmaß betrug drei Jahre Zuchthaus in Wolfenbüttel! Er starb wenige Tage vor seiner Entlassung 1939 in der Haftanstalt. Richard Flechtheim war mit Elli Liebenberg verheiratet und hatte zwei Kinder, der Hinweis wird im Buch noch gegeben (S. 89).

Allgemein: Nach dem NS-Rassegesetz waren sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Christen bzw. „Deutschblütigen“ ab 1935 verboten. Diese Regelung trug zur sozialen Ausgrenzung der jüdischen Einwohner bei. Auch durften Juden und Christen nicht unter einem Dach wohnen, wie dokumentiert ist.

Fall 3, Julius Lobbenberg: Misshandlung J im April/Mai 1933 (S. 108-109)

Wie rabiat und brutal die NS auf andere Meinungen reagiert zeigt der Fall, der durch die späte Anklageerhebung beim Landgericht Paderborn 1946 aktenkundig wurde. Ein in die USA ausgewanderter Nachkomme des Julius Lobbenberg, (Viehhändler, Schoppenstiel 3) hatte Strafantrag gegen drei Personen in Brakel gestellt: Gegen die beiden mutmaßlichen Schläger und den Ortsgruppenleiter. Der Ortsgruppenleiter konnte sich sofort aus der Affäre entziehen und auf die Täter verweisen. Die Täter äußerten, dass sie nur unter massivem Druck und Einschüchterung die Tat ausführten. Sie wurden schließlich zu 7 Monaten Haft verurteilt, die einer der beiden nicht antreten musste, weil er eine Familie Kleinkindern zu versorgen hatte.

Was war passiert? Der 1905 geborene Julius Lobbenberg hatte – für andere vernehmbar – bei der Hausdurchsuchung bei einem jüdischen Metzger gesagt: „Dieses Messer solle man eigentlich der SA vor den Kopf schlagen“. Hinweis: Mit dem Schlachtermesser wurden Tiere geschächtet bzw. betäubt, wie es damals schon Vorschrift war. Der beschuldigte Lobbenberg wurde aus einer Filmveranstaltung in Brakel geholt und die folgende Misshandlung spielte in einem Hinterhof in Stadtmitte ab. Die Schreie des Opfers, der Schläge mit einem Schlagstock über den ganzen Körper erhielt, waren unüberhörbar, heißt es. Das Opfer starb im August 1938 an den Folgen der Misshandlung. Dieser massive Übergriff an einer angesehenen und bekannten Person hatte, soweit erkennbar, keine öffentliche Reaktion hervorgerufen!

Es gab (1946) noch mehrere Zeugen und der Stadtpolizist als Vertreter der Staatsgewalt stellte auf Veranlassung von Bürgermeister Müller Strafantrag, der in die SA-Zentrale Berlin ging! Der SA-Führer Brakel hatte seine Leute antreten lassen und zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. – Weitere Unterlagen sind auch im Buch 1988 (S. 87-89) oder in zugänglichen Quellen nicht vorhanden.